30.Juni 2012 - "Stiftungsfest" der Hist. Sappeure - Beginn 20:00 Uhr 

Bauleitplanung Festplatz - mit oder ohne Nahversorger? PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 20:39 Uhr

Aus Sicht der Traarer Schützen ist es sehr erfreulich, dass der Ratd er Stadt Krefeld im Oktober 2011 den einleitenden Beschluss gefasst hat, einen Bebauungsplan aufzustellen, in dem der Traarer Festplatz als solcher festgesetzt werden soll. Im Sommer hatte sich nämlich herausgestellt, dass das Festplatzareal in einem alten Bebauungsplan immer noch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen wird. Ein Verfahren zur Änderung dieses Bebauungsplans war 1987 schon weit gediehen, wurde aber aus Gründen, die heute nicht mehr aufzuklären sind, bedauerlicherweise nicht mit einem entsprechenden Satzungsbeschluss beendet. Insofern ist es zu begrüßen, dass nun – fast 25 Jahre später – ein neuer Versuch unternommen wird, den Traarer Festplatz auch planungsrechtlich als solchen auszuweisen. Die Aussichten, dass diese Festsetzung jetzt gelingt, erscheinen günstig, da sich alle im Rat der Stadt Krefeld vertretenen Parteien für die Ausweisung des Traarer Festplatzes als Gemeinbedarfsfläche ausgesprochen haben.

 

Für – teilweise sehr emotional geführte – Diskussionen sorgt der zweite Teil des Einleitungsbeschlusses, wonach auf der Ackerfläche nördlich des Festplatzes ein neuer Nahversorger zugelassen werden soll. Das haben die Fraktionen von SPD, FDP, Grünen und Linken so beschlossen. Die CDU-Fraktion und die UWG haben dagegen votiert. Die CDU Traar/Verberg und der Bürgerverein Traar wollen einen neuen Nahversorger lieber auf der Freifläche an der Grundschule Buscher Holzweg angesiedelt wissen.

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bürgervereins Traar, die am 17. November 2011 stattfand, haben überras chendviele Teilnehmer die Ansicht vertreten, dass ein neuer Nahversorger in Traar überflüssig sei. Der vorhandene Edeka-Markt reiche vielmehr aus, um den täglichen Bedarf zu decken. Ob das wirklich zutrifft und vorausschauend ist, mag an dieser Stelle offen bleiben. Wenn in Traar gar kein neuer Nahversorger entstehen soll, so kann der Vorstand des Bürgerschützenvereins damit leben, da die Option, im Bedarfsfalle einen Nahversorger nördlich des Festplatzes zuzulassen, erhalten bliebe. Die Traarer Schützen brauchen diese Möglichkeit, um den vorhandenen Festplatz bei Bedarf gegen heranrückende Wohnbebauung abzusichern. Wir haben heute schon genug Probleme mit Auflagen zum Lärmschutz und müssen leider davon ausgehen, dass die Stadt Krefeld, die Eigentümerin der Freifläche nördlich des Festplatzes ist, in Anbetracht ihrer enormen Schulden künftig verstärkt Vermögensgegenstände veräußern wird, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht benötigt. Die Fläche am Festplatz, welche die Stadt Krefeld Mitte der 1980er Jahre günstig zum damaligen Kaufpreis für Ackerland erworben hat, ist seit langem ein begehrtes Zielobjekt für Investoren. Und wenn die Stadt Krefeld die heutige Freifläche am Festplatz verkauft, dann wird sie dort vorher natürlich eine bauliche Nutzung ermöglichen, um so den Erlös für den Stadtsäckel deutlich zu steigern.

In der Umgebung des Festplatzes ist in den letzten 20 Jahren schon viel neue Wohnbebauung zugelassen worden. Dieser Umstand hat die Durchführung von Festveranstaltungen bereits erheblich erschwert. Wenn auf der Freifläche nördlich des Festplatzes noch weitere Wohnbebauung entstünde, könnte die Stadt Krefeld den Festplatz gleich mit überplanen und dort ebenfalls Wohnnutzung ausweisen. Eine Veranstaltung von Festen wäre an dieser Stelle dann nämlich nicht mehr möglich, weil Feiern nun mal leider auch mit Lärm verbunden ist.

Also gilt es aus vorausschauender Schützensicht, für den Verkaufsfall eine lärmunempfindliche Nutzungsmöglichkeit für die Freifläche nördlich des Festplatzes in der Hinterhand zu haben. Die vor ein paar Jahren ins Auge gefasste Verlegung der Bezirkssportanlage vom Buscher Holzweg an den Festplatz ist vom Tisch. Das ist aus Sicht des Bürgerschützenvereins bedauerlich, denn Sportanlage und Festplatz hätten gut nebeneinander gepasst. Beide verursachen Lärm, wenn sie bestimmungsgemäß genutzt werden. An der Ausweisung eines Gewerbegebietes, dessen Nutzungen ebenfalls lärmunempfindlich sind, besteht in Traar augenscheinlich kein Interesse. Die einzige lärmverträgliche Nutzung, die in den letzten Jahren für Traar immer wieder diskutiert wurde, ist die Ansiedlung eines neuen Nahversorgers. Aus Sicht der Traarer Schützen müssen wir uns diese Option für das Areal nördlich des Festplatzes offen halten, zumal wir die zusätzlichen Parkplätze eines Supermarktes gut gebrauchen könnten. Wir wollen schließlich sicherstellen, dass auf dem Traarer Festplatz auch in 20 oder 30 Jahren noch Schützenfeste gefeiert werden können!

Deshalb ist der Vorstand des Bürgerschützenvereins der Meinung, dass ein neuer Nahversorger in Traar neben dem Festplatz und nicht an einer anderen Stelle platziert werden sollte, wenn der Bedarf dafür gesehen wird. Eine entsprechende Ausweisung muss nicht heute erfolgen, aber wir brauchen perspektivisch diese Möglichkeit, damit auch die nächste Generation in Traar auf dem Festplatz fröhlich feiern kann. Gegenüber dem vom Vorstand des Bürgervereins und von der CDU Traar/Verberg präferierten Standort eines neuen Nahversorgers an der Grundschule Buscher Holzweg erweist sich das Areal nördlich des Festplatzes auch als eindeutig vorzugswürdig: Nach dem Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen dürfen Gebiete für großflächigen Einzelhandel nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden, die von der jeweiligen Kommune festzulegen sind. Ausweislich des für unseren Ortsteil noch geltenden Zentrenkonzeptes grenzt die Freifläche am Festplatz immerhin an den zentralen Versorgungsbereich von Traar an, während der Standort an der Grundschule davon weit entfernt liegt. Ein neueres Einzelhandelsgutachten bezieht die Fläche neben dem Festplatz sogar explizit in den zentralen Versorgungsbereich von Traar ein. So ist es ohne weiteres nachvollziehbar, dass auch die Bezirksregierung Düsseldorf einen Nahversorger nur neben dem Traarer Festplatz, nicht aber an der Grundschule genehmigen möchte.

Wenn in Traar ein neuer Nahversorger gebaut wird, so ist das leider unvermeidbar mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Das gilt völlig unabhängig davon, wo der Nahversorger zugelassen wird, was die Befürworter des Standortes am Buscher Holzweg bedauerlicherweise verkennen. Hier wie dort würde eine bewirtschaftete Ackerfläche vernichtet. Deshalb dürfte der Eingriff an der Grundschule und neben dem Festplatz auch als ungefähr gleich schwerwiegend einzuschätzen sein. Der Verursacher eines solchen Eingriffs in Natur und Landschaft kann allerdings verpflichtet werden, dafür eine Ausgleichsmaßnahme durchzuführen. Und hierin sieht der Vorstand des Bürgerschützenvereins einen weiteren Vorteil des Areals nördlich des Festplatzes: Wenn dort die Errichtung eines neuen Nahversorgers erlaubt werden sollte, so kann die Stadt Krefeld den Investor zwingen, eine weitere Teilfläche neben dem Supermarkt als Ausgleichsfläche dauerhaft der Natur zu überlassen. Auf diese Weise könnten zwei wichtige Ziele erreicht werden: Einerseits bliebe ein Teilstück der heutigen Freifläche auf Dauer vollkommen unberührt und andererseits würde eine zusätzliche Pufferzone neben dem Festplatz eingerichtet.

Das größte Problem, welches ein neuer Nahversorger für Traar mit sich brächte, ist aus Sicht des Vorstandes des Bürgerschützenvereins die verkehrliche Situation. Die Straßen im Zentrum von Traar sind heute schon übermäßig stark frequentiert. Ob der zu- und abfließende Verkehr eines neuen Nahversorgers darüber abgewickelt werden könnte, ist nicht sicher. Das müssen kompetente Verkehrsplaner beurteilen, deren Gutachten wir an dieser Stelle nicht vorgreifen möchten. Wir gestatten uns aber zwei Anmerkungen zur verkehrlichen Situation: Zum einen dürfte der schmale Buscher Holzweg mit seinem Nadelöhr vor der Grundschule am wenigsten geeignet sein, irgendeinen Verkehr von und zu einem neuen Supermarkt aufzunehmen. Zum anderen hat der Vorstand des Bürgervereins den Bedarf für einen Nahversorger in Traar immer auch damit begründet, dass die Traarer heute zum Einkaufen nach Kapellen fahren. Wenn das richtig ist, dann fließt der Verkehr,den ein neuer Nahversorger neben dem Festplatz mit sich brächte, auch heute schon durch das Zentrum von Traar und es dürften sich dort künftig kaum nennenswerte Verschlechterungen der verkehrlichen Situation ergeben.

Als Fazit möchten wir festhalten, dass der Vorstand des Bürgerschützenvereins damit leben kann, wenn derzeit gar kein neuer Nahversorger für Traar geplant wird. Wenn aber – jetzt oder künftig – ein Nahversorger hier angesiedelt werden soll, dann sollte dieser neben dem Festplatz mit angrenzender Ausgleichsfläche vorgesehen werden. Der Standort nördlich des Festplatzes ist aus den aufgezeigten Gründen gegenüber der Freifläche an der Grundschule eindeutig vorzugswürdig und hilft, dass die Traarer auch in Zukunft ohne unzumutbare Restriktionen auf dem Festplatz miteinander feiern können.

 
077950
HeuteHeute15
GesternGestern38
Diese WocheDiese Woche253
Diesen MonatDiesen Monat904
InsgesamtInsgesamt77950
Statistik created: 2012-05-20T07:46:08+02:00
Gäste 2

Wer ist online

Wir haben 4 Gäste online